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Politik in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine lange Geschichte als selbstständige Stadt hinter sich. Anders als viele Bundesländer, die nach dem Zweiten Weltkrieg neu gebildet wurden, blieb Hamburg als Stadt für sich bestehen und wurde so als Stadtstaat zu einem der elf Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg: Bundesland und Gemeinde

Hamburg ist somit nicht nur ein Bundesland, sondern auch eine Gemeinde. Die Verfassungsorgane von Hamburg sind die Bürgerschaft als Volksvertretung (Landesparlament, Legislative), der Senat als Landesregierung (Exekutive) und das Hamburgische Verfassungsgericht (Landesverfassungsgericht, Teil der Judikative).

Die Bürgerschaft entspricht dem Landtag von Flächenländern und ist in Hamburg zugleich Gemeinderat. Der Senat entspricht der Landesregierung und bildet zugleich die oberste Verwaltung der Gemeinde. Der Erste Bürgermeister ist zugleich Ministerpräsident und Bürgermeister. Die Senatoren entsprechen den Landesministern. Eine Behörde entspricht einem Landesministerium. Bürgerschaft und Senat haben ihren Sitz im Rathaus. Bürgerschaftswahlen finden alle fünf Jahre statt.

Die Hamburger Verfassung

1952 trat die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in Kraft. Sie löste die vorläufige Verfassung ab, die seit Mai 1946 gültig war. Mehrfach wurden seitdem Änderungen eingefügt.
 

Gab es schon vorher eine Hamburger Verfassung?

Schon 1860 gab sich Hamburg eine erste Verfassung. Und schon lange davor, nämlich seit dem 12. Jahrhundert, waren Gesetze und Verordnungen für die Stadt Hamburg schriftlich niedergelegt worden. Geregelt wurde zum Beispiel das Verhältnis von Rat und Bürgerschaft. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde eine weitere Verfassung ausgearbeitet, die 1921 in Kraft trat. Mit der Machtübernahem durch die Nationalsozialisten verlor sie ihre Bedeutung und 1937 dann ganz außer Kraft gesetzt. Nun galt das "Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg".
 

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Mit der Rückkehr zur Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg fehlte nun eine gültige Verfassung, denn die von 1921 setzte man nicht wieder in Kraft. Allerdings übernahm man für die neue Verfassung auch einige Passagen aus dieser alten Verfassung.

Da die Hamburger Verfassung erst nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 1949 in Kraft trat, fehlt darin ein Absatz zu den Grundrechten, da diese schon genauso für Hamburg galten. Spätere Ergänzungen betreffen zum Beispiel den Umweltschutz oder die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen.
 

Was regelt die Hamburger Verfassung?

Die Verfassung regelt die staatlichen Grundlagen, legt die Organisation von Senat und Bürgerschaft fest, regelt Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie das Haushalts- und Finanzwesen.

Erster Bürgermeister von Hamburg

Die Ersten Bürgermeister von Hamburg seit Ende des Zweiten Weltkriegs:

Max Brauer (SPD): 1946–1953
Kurt Sieveking (CDU): 1953–1957
Max Brauer (SPD): 1957–1960
Paul Nevermann (SPD): 1961–1965
Herbert Weichmann (SPD):1965–1971
Peter Schulz (SPD): 1971–1974
Hans-Ulrich Klose (SPD): 1974–1981
Klaus von Dohnanyi (SPD): 1981–1988
Henning Voscherau (SPD): 1988–1997
Ortwin Runde (SPD): 1997–2001
Ole von Beust (CDU): 2001–2010
Christoph Ahlhaus (CDU): 2010–2011
Olaf Scholz (SPD): 2011–2018
Peter Tschentscher (SPD): seit 28. März 2018

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letzte Aktualisierung am 09.01.2024