Deutschland - Baden-Württemberg
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Landtag und Verfassung von Baden-Württemberg - einfach erklärt


Was ist der Landtag von Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gibt es – wie in jedem der 16 Bundesländer Deutschlands – ein eigenes Parlament. Dieses nennt man Landtag. Der Landtag Baden-Württembergs hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart, im sogenannten Haus des Landtags in der Konrad-Adenauer-Straße.
Hier treffen sich die Abgeordneten, um über wichtige Dinge zu sprechen und zu entscheiden. Im großen Plenarsaal diskutieren sie über neue Gesetze, den Haushalt des Landes und vieles mehr.
Was macht der Landtag eigentlich?
Der Landtag Baden-Württembergs hat viele wichtige Aufgaben:
- Gesetze beschließen: Zum Beispiel für Schulen, Umweltschutz oder Verkehr
- Den Ministerpräsidenten wählen
- Die Landesregierung kontrollieren: Ob sie ihre Arbeit gut und fair macht
- Den Haushalt bestimmen: Wofür das Geld im Land ausgegeben wird – z. B. für Straßen, Krankenhäuser oder Bildung
Früher ging es vor allem darum, überhaupt Gesetze zu schaffen, denn das Bundesland war noch neu. Heute steht mehr die Kontrolle der Regierung im Mittelpunkt – damit unsere Demokratie gut funktioniert.
Wer darf den Landtag wählen?
Alle Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben.
- Das Land ist in 70 Wahlkreise aufgeteilt
- Aus jedem Wahlkreis wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt
- Die Wahl findet alle 5 Jahre statt
So bestimmen die Menschen im Land mit, wer ihre Interessen im Landtag vertreten soll.
Verfassung oder Grundgesetz – was ist der Unterschied?
In Deutschland heißt die Verfassung Grundgesetz. Das sollte nach dem Krieg nur vorübergehend gelten – blieb dann aber.
Jedes Bundesland, wie Baden-Württemberg, hat zusätzlich eine eigene Verfassung, die nur dort gilt.
Was ist die Verfassung von Baden-Württemberg?
Auch jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung. In der Landesverfassung Baden-Württembergs steht genau, wie die Politik im Land organisiert ist.
Darin ist geregelt:
- Welche Aufgaben der Landtag hat
- Welche Rechte und Pflichten die Bürgerinnen und Bürger haben
- Wie die Landesregierung arbeitet
- Wie Wahlen ablaufen
Die Verfassung ist wie ein Grundgesetz – nur für das Bundesland.
Kann man die Verfassung ändern?
Ja, das ist möglich – aber gar nicht so einfach!
Damit eine Änderung gültig wird, müssen im Landtag mindestens zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. So soll verhindert werden, dass wichtige Regeln zu schnell oder leicht verändert werden.