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Politik und Geschichte von Niedersachsen
Das Land Niedersachsen entstand nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Land Hannover wurde mit den Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe vereinigt. Das war am 1. November 1946.
Das Wort „Niedersachsen“ wurde zwar auch vorher schon verwendet, aber nicht für ein einheitliches Gebiet. Die Sachsen siedelten ab dem 1. Jahrhundert hier. Im heutigen Niedersachsen gab es aber auch Gebiete, wo die Sachsen nicht Fuß fassen konnten. So bewahrten sich etwa die Friesen immer ihre Unabhängigkeit.




Geschichte von Niedersachsen - Zusammenfassung
Schon in der Steinzeit lebten Menschen auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsen. Die Römer konnten das Gebiet nicht erobern. Im Mittelalter lag das heutige Niedersachsen im Stammesherzogtum Sachsen. Es gehörte damit zum Frankenreich, nach dessen Teilung zum Ostfrankenreich. Heinrich der Löwe war der letzte Herzog von Sachsen.
1180 zerfiel das Herzogtum Sachsen. Mit der Gründung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg 1235 gehörten nun große Teile des späteren Niedersachsen zu diesem Herzogtum. 1692 wurde daraus das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit Hannover als Residenz.
1814 wurden die Grenzen neu gezogen. Es entstanden das Königreich Hannover, das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg und kleinere Fürstentümer wie Schaumburg-Lippe. Ab 1866 gehörte Hannover zu Preußen.
1918 wurden alle Herzogtümer zu Freistaaten. 1946 wurde das Land Hannover gegründet. Am 1. November 1946 wurde das neue Bundesland Niedersachsen gebildet, und zwar aus dem Land Hannover und den drei Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe.
Die Niedersächsische Verfassung
Die Niedersächsische Verfassung trat 1993 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültige "Vorläufige Verfassung". Die war 1951 in Kraft getreten und sollte bis zur deutschen Wiedervereinigung gelten. Damit wurde sie nun ersetzt. Die Niedersächsische Verfassung bestimmt: "Das Land Niedersachsen ist ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland."
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